Kernleistung 03

Freie Wege — und Sie abgesichert.

Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vollständig — einsatzbereit ab dem ersten Schneefall, dokumentiert für den Fall der Fälle.

Was wir übernehmen

Vor 7 Uhr geräumt — rechtssicher dokumentiert.

Die Verkehrssicherungspflicht verlangt werktags in der Regel geräumte Wege ab 7 Uhr. Wir rücken vor Tagesanbruch aus und kontrollieren nach. Jeder Einsatz wird protokolliert — Ihr Nachweis im Haftungsfall.

  • Räumen & Streuen — Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Eingangsbereiche vor Tagesbeginn.
  • Kontrollgänge — Nachräumen bei anhaltendem Schneefall und überfrierender Nässe.
  • Streugutmanagement — Beschaffung, Lagerung und Nachfüllung; auf Wunsch umweltschonend und salzfrei.
  • Einsatzdokumentation — Protokoll mit Datum, Uhrzeit und durchgeführter Maßnahme.
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht — vertraglich geregelt, damit die Haftung klar zugeordnet ist.
  • Saisonbereitschaft — feste Rufbereitschaft über die gesamte Wintersaison.

Hinweis: Genaue Räumzeiten und Umfang richten sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde. Wir prüfen das für Ihre Adresse und halten es im Angebot fest.

Wie wir arbeiten

Vier Punkte, die den Unterschied machen.

01

Wetterbeobachtung

Wir verfolgen die Lage und entscheiden vorausschauend — nicht erst, wenn der Schnee schon liegt.

02

Vor Tagesbeginn

Geräumt, bevor die ersten Bewohner und Beschäftigten das Haus verlassen.

03

Lückenlos belegt

Jeder Einsatz protokolliert — Ihr Nachweis, falls Ansprüche geltend gemacht werden.

04

Materialschonend

Streumittel passend zum Belag, auf Wunsch salzfrei für Pflaster und Grünflächen.

Den Winter entspannt angehen.

Sichern Sie sich frühzeitig einen Platz in unserer Einsatzplanung — die Kapazitäten für die Saison sind begrenzt.

Termin buchen So arbeiten wir

Antwort in unter 24 Stunden Kostenlos & unverbindlich